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Schulungen


Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter in allen betriebsrelevanten Fragen rund um das Thema Sicherheit.



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Asbestlehrgänge
Asbestlehrgänge
Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Mainz, hat den Sicherheitstechnischen Dienst Elmar Lorenz als Lehrgangsträger zum Erwerb der Sachkunde und Fortbildungslehrgänge für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten anerkannt. Mehr erfahren


Flurförderzeugführer
Flurförderzeugführer
Fluförderzeuge dürfen nur von geeigneten, unterwiesenen und schriftlich beauftragten Personen gefahren werden (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrift BGV D 27). Die körperliche Eignung wird vom Betriebsarzt durch die Grundsatzuntersuchung G25 (Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) festgestellt. Mehr erfahren


Ladungssicherung
Ladungssicherung
Der Lehrgang richtet sich an Personen, die im Bereich der Verladung verantwortlich oder tätig sind, z. B. Verladepersonal, Fahrer, Lagermeister, Disponenten und Betriebsleiter. Mehr erfahren


Kranführer
Kranführer
Der Lehrgang richtet sich an all diejenige, die bereits als Kranführer eingesetzt sind und über praktische Erfahrungen im Umgang mit ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen verfügen. Mehr erfahren


Arbeits- und Schutzgerüste
Arbeits- und Schutzgerüste
Lehrgangsteilnehmer sind befähigte Personen im Gerüstbau; der "Gerüstersteller". Mehr erfahren


Allgemeine Unterweisungen
Allgemeine Unterweisungen
Die Mitarbeiter müssen die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Dies gilt auch für die Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb. Qualifikation und Schulung ermöglicht den Mitarbeitern das richtige Einschätzen von Risiken und Gefahren im jeweiligen Arbeitsbereich. Mehr erfahren


Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte
Nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) müssen Unternehmen ab 20 Mitarbeitern für die erforderliche Aus- und Fortbildung von Personen sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. In § 23 sind die Sicherheitsbeauftragten ausdrücklich als eine der auszubildenden Personengruppen benannt. Mehr erfahren