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Asbestlehrgänge


Asbestlehrgänge

Sachkundelehrgänge nach TRGS 519 Anlage 4c

Kein anderer Baustoff hat soviel Staub aufgewirbelt wie Asbest.
Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hoch geschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden.

Heute darf Asbest nicht mehr verwendet werden.

Ein Umgang ist nur noch zulässig im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, sofern eine sachkundige Person diese Arbeiten überwacht.

Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Mainz, hat den Sicherheitstechnischen Dienst Elmar Lorenz als Lehrgangsträger zum Erwerb der Sachkunde und Fortbildungslehrgänge für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten anerkannt.

Der Lehrgang für die Sachkunde findet an zwei Unterrichtstagen statt, umfasst 14 Stunden und endet mit einer Abschlussprüfung.
Fortbildungslehrgänge finden eintägig und ohne eine Prüfung statt.


Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz teilte uns am 22.05.2020 fokgendes mit:

"angesichts der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Bekämpfungsmaßnahmen mussten von den Lehrgangsträgern Fortbildungsveranstaltungen wie anstehende Wiederholungslehrgänge nach TRGS 519 Anlage 5 für die unmittelbare und mittlere Zukunft abgesagt werden.
Daraus ergibt sich für einzelne Sachkundeinhaber das Problem, dass ihre Sachkunde bei einem nicht fristgerecht absolvierten Wiederholungslehrgang formal ausläuft.
Können Inhaber von Sachkundenachweisen nach TRGS 519 Anlagen 3 und 4, deren Geltungsdauer nach dem 01. März 2020 abgelaufen ist oder abläuft, wegen fehlender Fortbildungsangebote aufgrund der seuchenrechtlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens nicht innerhalb der Geltungsdauer ihres Sachkundenachweises einen Fortbildungsehrgang nach TRGS 519 Anlage 5 besuchen, dürfen sie in Rheinland-Pfalz längstens bis zum 28. Februar 2021 weiterhin als sachkundige Person im Sinne des § 2 Absatz 17 der Gefahrstoffverordnung i. V. m. Nummer 2.7 der TRGS 519 tätig
sein.
Personen, die von dieser Übergangsregelung betroffen sind, haben sobald wie möglich, spätestens aber bis zum 28. Februar 2021 einen Fortbildungslehrgang nach TRGS 519 Anlage 5 zu absolvieren.
"
 

Lehrgangsinhalte

 


Aktuelle Termine

Am Montag, den 17.04.2023 und Dienstag, den 18.04.2023 findet ein zweitägiger Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4c statt.

Am Montag, den 17.04.2023 findet ein eintägiger Fortbildungslehrgang für Sachkundige nach TRGS 519 statt.

Gerne können Sie sich bereits heute einen Platz sichern

Die Lehrgänge können auch, bei ausreichender Teilnehmerzahl, als Indoor-Schulung gebucht werden.
Wir bieten unsere Lehrgänge in Rheinland-Pfalz, in der Großräumen Koblenz, Kaiserslautern, Mainz, Idar-Oberstein, Landau, Trier und Wittlich, im Saarland in den Großräumen Saarbrücken, Homburg und Mettlach an.

Anmeldungen und Fragen können Sie uns telefonisch oder per Email senden an info@std-lorenz.de