Sie sind hier > Home > Tätigkeitsfelder > Betriebsmittelprüfung

Tätigkeitsfelder

Betriebsmittelprüfung


BetriebsmittelprüfungFür den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind regelmäßige Prüfungen nach DGUV notwendig. Nur so kann der Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sichergestellt werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet die Grundlage für die Prüfung der Arbeitsmittel. Demnach ist der Unternehmer verpflichtet – unter Berücksichtigung von Gefährdungsbeurteilungen, Herstellerangaben und Erfahrungen im Betrieb, den Umfang und die Fristen für die Prüfung von Arbeitsmitteln zu ermitteln. Wir unterstützen Sie dabei!

Damit Ihre Geräte, Maschinen und Werkzeuge sowie die Persönliche Schutzausrüstung, Leitern und Tritte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, prüfen unsere ausgebildeten Fachkräfte Ihre Arbeitsmittel nach den gängigen Vorschriften und erstellen entsprechende Dokumentationen.

Stellen Sie in Zusammenarbeit mit uns Ihren reibungslosen Betriebsablauf sicher und fragen Sie einen Beratungstermin bei unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit an.
 

Weiterführende Seiten:


PSA gegen Absturz
PSA gegen Absturz
PSA gegen Absturz können benutzt werden bei Arbeiten geringen Umfanges, bei Arbeiten in der Nähe von Flachdachkanten, in der Nähe von Bodenöffnungen, an Gittermasten, bei Montagearbeiten, in Verbindung mit Steigeinrichtungen (Steigleitern, Steigeisengänge Mehr erfahren

Elektrische Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel
Bereits kleinste Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln können zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen führen. Daher müssen alle elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden.1 Mehr erfahren

Leitern und Tritte
Leitern und Tritte
Als befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten unterweise ich Ihre Mitarbeiter und prüfe die Leitern in Ihrem Betrieb. Mehr erfahren