Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind zu benutzen, wenn Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich und Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze) unzweckmäßig sind.
PSA gegen Absturz können benutzt werden, bei Arbeiten geringen Umfanges, bei Arbeiten in der Nähe von Flachdachkanten, in der Nähe von Bodenöffnungen, an Gittermasten, bei Montagearbeiten, in Verbindung mit Steigeinrichtungen (Steigleitern, Steigeisengänge).
Das Leben der Mitarbeiter hängt dann förmlich am seidenen Faden.
Die Gewissheit, dass die Ausrüstung dem aktuellen Stand der Technik entspricht und sich in einwandfreiem Zustand befindet, wirkt beruhigend auf alle Beteiligten.
Die BGR 198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" verlangt, dass der Unternehmer die persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen lassen muss.
Als Sachkundige Person für PSA gegen Absturz prüfen wir Ihre Schutzausrüstung und dokumentieren den Zustand und beraten natürlich bei der Neuanschaffung.